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... den Radfahrerverbänden. 2. Zusammenarbeit der Verkehrsverbände mit den Behörden, um die ungeschickten Strassenbenützer auf ihre Eignung als solche zu prüfen. Fehlen bei Radfahrern und Motorfahrzeugführern die Grundlagen, so sind die betreffenden Personen durch zweckdienliche Mittel, wie Förderung des Verantwortungsbewusstseins und der Erkenntnis der Gefahren des Strassenverkehrs, der durch unrichtiges Fahren entstehenden persönlichen und materiellen Schäden usw. zu tauglichen Mitgliedern der Verkehrsgemeinschaft heranzuziehen. 3. Veröffentlichung der Namen der Schuldigen bei besonders schwerer Missachtung der Verkehrsvorschriften und Publikation der gefällten Urteile in den amtlichen Publikationsorganen. 4 An Stellen, wo stark abfallende Strassen auf Kreuzungen oder Plätze einmünden (in Bern z. B.: Schanzenstrasse - Bubenbergplatz, Schwarzenburgstrasse-Eigerplatz) sollten Polizisten mit Fahrrädern versehen die verantwortlichen Strassenbenützer verfolgen und aus dem Verkehr herausnehmen. Eine solche Massnahme würde unter denen, die es angeht, rasch bekannt. 5. Trennung des Verkehrs, Bau von Radfahrwegen und Umbau aller verkehrsteehnisch ungenü- genden Verkehrsanlagen. E. I s e 1 i, Präsident des ATB. Einmal mehr hat das Thema « Bau der Walenseetalstrasse * Stoff zu parlamentarischen Diskussionen geliefert. Diesmal entbrannte die Debatte darüber im ...