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... dasResultat dieses Gutachterzwists. Zweites Beispiel: Die SVP lehnt die vorgesehene Kompetenz der Polizei ab, Alkoholkontrollen auch ohne Anzeichen von Trunkenheit durchzuführen. Diese Neuerung dürfte zweifellos zu einer nachhaltigen Senkungder sehr hohen Dunkelziffer in diesem äusserst sensibien Bereich führen, wie ausländische Erfahrungen(Schweden, Holland, Frankreich) belegen. Das SVP-Argument, auf diese Weisewürde die Gesamtheit der Fahrzeuglenker und -lenkerinnen kriminalisiert, ist angesichts der Folgen des Fahrens in angetrunkenem Zustand (jedes fünfte Todesopfer im Strassenverkehr) schierer Zynismus. Daraus folgt: Das Sprichwort vom Schuster, der am besten bei seinen Leisten bleibt, sollte auch für derartige Vernehmlassungsverfahren gelten. Oder anders gesagt: Die Verkehrssicherheit ist eine zu ernste Angeegenheit, als dass man sie der «classe politique» überantworten darf Hans U rieh Büschi KOMMENTAR Die Auswertung der Stellungnahmen, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur geplantenTeilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) von Kantonen, politischen Parteien sowie von Fachverbänden und -institutionen abgegeben wurden, zeigt erneut die Fragwürdigkeit dieses Umfrageverfahrens auf: Die politischen Parteienäussern sich bereits im vorparlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu Problemen, die mit Politik ...