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... nicht erfüllt. Es mag sein, dass die GVK-Vorschläge nicht allen wissenschaftlichen Forderungen entsprechen. Dazu ist aber folgendes festzuhalten: Es stimmt, dass die Leistungen des öffentlichen Verkehrs allen Verkehrsbenützern zur Verfügung stehen, ohne dass sie Vorleistungen wie beim privaten Verkehr zu erbringen hätten. Eine Belastung über eine Konsumsteuer (als Verkehrssteuer) ist deshalb vertretbar. Sie muss aber vom Stimmbürger noch angenommen werden. Der Eidgenosse wird hier seine Haltung zu den Eisenbahnen bekennen müssen, was ihm in Anbetracht der recht hohen Kosten Probleme stellen wird. Im Gesamtrahmen der GVK dürften wir vielleicht zu einem positiven Resultat gelangen. Es ist mir deshalb unverständlich, dass ausgerechnet Personen und Parteien, die den Bahnen nahestehen, diesen Gesamtrahmen durch das Vorziehen der Schwerverkehrsabgabe und der Vignette sprengen und damit die Opposition der Strassenverkehrsverbände provozieren wollen. Die Zweckbindung der Treibstoffzölle für den Strassenbau hat sich bestens bewährt. Namentlich für den Nationalstrassenbau, der so weit gar nicht hätte vorangetrieben werden können. Die vorgeschlagene Zweckbindung für einen Teil der Bundeskonsumsteuer für die Finanzierung der übrigen Verkehrsinfrastruktur wird sich (wie z. T. bei der Strasse) auf die Kontinuität der Bauten positiv und damit kostensparend ...