Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Die ersten konkreten Anzeichen sind in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit zu erkennen, vor aUem dank einer gerade erschienenen Broschüre und der neuen Website: www.genevapalexpo. ch. Langfristig wird das neue Erscheinungsbild genutzt, um die Beschilderung zu vereinfachenund die Infrastruktur — deren grösster Pluspunkt das «Alles unter ein und demselben Dach» ist - einheitlich zu kennzeichnen. Strukturen, Verwaltung und Dienstleistungen werden ebenfaüs neu gestaltet mit dem Ziel, einen proaktiven Service für ein aussergewöhnliches Messeund Kongresszentrum an der Nahtstelle der europäischen Verkehrsachsen zu schaffen. Weitere und laufend aktualisierte Informationen über Geneva Palexpo sind zu finden auf: www.genevapalexpo.ch. P. Zulässige Länge von Reisebussen erhöht In der Schweiz beträgt die maximal zulässige Länge von Gesellschaftswagen ab dem 1. Dezemberdieses Jahres neu 15 Meter. Mit einer entsprechenden Revision der Verkehrsregelnverordnung passt unser Land seine Bestimmungen den einschlägigen EU-Richtlinienan. Unterschiedliche Vorschriften für die Abmessung von Gesellschaffswagen können sich auf den Wettbewerb nachteilig auswirken und die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehrbehindern, erklärt der Bundesrat. So wird denn die maximal zulässige Länge von GeseUschaftswagenmit mehr als zwei Achsen von heute 12 auf 15 m ...