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... Ausweise, dafür aber mit dem für den internationalen Verkehr bestimmten Nationalitätenschild (für die Schweiz CH) ausgerüstet, so ist selbstverständlich diese Spczialzollnummer nicht mehr nötis:. Zum Luzerner Verbot akustischer Signale zur Nachtzeit.- Durch einen grossen Teil der Tagespresse ging die Nachricht von der neu in Kraft getretenen Verkehrsor'dnuns; der Stadt Luzern, wobei als besondere Errungenschaft die Bestimmung hervorgehoben wurde, dass die Verwendung der -akustischen Signale bei Motorfahrzeugen während der Nachtzeit verboten sei. Es ist. dabei .aber offenbar übersehen worden, dass ein solches Verbot generell für das Gebiet der gesamten Eidgenossenschaft seit dem in Kraft treten der VollziehungsverordnunK zum Automobilgesetz bestellt. In der Tat bestimmt Art. 40 der Vollzichunjrsvcrordnung, welcher die Handhabung der Warnvorrichtung umschreibt : « An Stelle des akustischen' kann nach Eintritt der Dunkelheit das optische Signal verwendet werden. Innerorts ist von 23 Uhr an bis zum Eintritt der TagesheRe das akustische Signal stets durch das optische zu ersetzen. Akustische Signale dürfen während dieser Zeit nur noch in Notfällen gegeben werden.» Es handelt sich also bei der Luzerner Verkehrsverordnung keineswegs um eine Sonderbestimmung:, die.nur diesen städtischen Verkehrsvorschriftenieigen "wäre. Der Luzerner ...