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... schwere Wagen nach innen, der leichte nach aussen anzuhalten hat, auf den Alpenstrassen der Zentralschweiz von jeher gebräuchlich gewesen sein. Sie entspricht der Vernunft. Nie hat sich wegen dieser Vorschrift des Bergwärtsausweichens der Postautomobile der geringste Unfall ereignet, wohl aber hat sie wiederholt schweres Unheil verhütet. Es ist auch ganz schief, die s t aatlich e Verwaltung anzuklagen, dass sie wieder eine Extrawurst in Anspruch nehme. Die Automobile der Unternehmung Piazza, Inhaberin der Konzession über den Lukmanier, sind ebenfalls dieser Vorschrift unterstellt, die genau gleich aufrechterhalten werden müsste, wenn die Postverwaltung den Eigenbetrieb überall verlassen und dafür Konzessionen an Privatunternehmungen erteilen würde. Denn ohne diese Vorschrift wäre ein regelmässiger und sicherer Betrieb, wie er einer konzessionierten öffentlichen Verkehrsanstalt obliegt, viel zu sehr in Frage gestellt. Niemand könnte mehr mit zuversichtlicher Ruhe sich einem Alpenpostautomobil anvertrauen. Die Ansicht, dass ohne die Vorschrift des Bergwärtsausweichens der Postautomobilbetrieb über die Alpenpässe wieder aufgegeben werden müsste, ist daher zutreffend.» Regel betrifft, dass auf den Alpenstrassen der Zentralschweiz von jeher der schwere Wasten nach innen, der leichte nach aussen anzuhalten hatte, so ist das in dieser Form unrichtig, wie ...