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... Dezember vereitelten und ihre Steuer überdies nach der alten, unverfälschten Konkordatsformel mit 0,3 berechnen, während anderorts das willkürliche 0,4 gutgeheissen und der Rekurs der Basler vom Bundesgericht sogar zurückgewiesen wurde. Was ist nicht alles seit der Dekretierung der neuen Konkordatsformel über die Frage der Automobilbesteuerung geschrieben worden! Schon vor Jahren haben wir in der « Automobil-Revue» betont, dass dem schweizerischen Besteuerungsprinzip zwei schwere Fehler anhaften. Erstens: dass die Ansätze nicht in richtigem Verhältnis stehen zur Strassenabnützung durch die einzelnen Typen, and zweitens dass bei der Begründung, die Steuer sei ein Aequivalent für die erhöhten Ausgaben für Strassenpflege, die Nichtbesteuerung der Pferdefuhrwerke ein Widersinn ist. Wir können uns aber nicht erinnern, dass wir in unseren Forderungen jemals von einem nichtautomobilistischen Blatt unterstützt wurden, vor allem in Hinsicht auf den zweiten Teil unserer Forderung. Mit dem 11. November scheint eine neue Aera angebrochen zu sein, und mit Genugtuung registrieren wir die Tatsache, dass am 29. Dezember 1921 die < Neue Zürcher Zeitung» einen Artikel brachte, der die Besteuerung sämtlicher die Strasse benützenden Fuhrwerke empfiehlt und begründet. Dieser Artikel konnte aus änsseren Gründen nicht mehr vor der Abstimmung erscheinen, wird aber ...