Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlall vom KJ. Januar 1949 (Mini sterialblatt S. 136) angeordnet, dall hei der Zulassung und Überprüfung von Kraftfahrzeugen auf das Vorhandensein von Rundfunkempfängern zu achten ist. Wenn die Genehmigung nicht nachgewiesen werden kann, ist das zuständige Postamt zu benachrichtigen. Diesem Erlaß ist nicht zu entnehmen, daß die Kontrolle der Rundfunkgeräte auch hei Verkehrskontrollen durch Polizeibeamto zu erfolgen hat. Der Ausdruck ..Überprüfung“ von Kraftfahrzeugen ist allerdings sehr weit gefaßt, es besteht die Möglichkeit, daß er von PolizeidienststeMcn so aufgefaßt wird, bei Verkehrskontrollen die Rundfunkgenehmigung zu verlangen. In Hessen ist die Sachlage eindeutiger. Dort wurde mit Erlaß vom 31. Oktober 1949 II1/2 Az. 68 h 12 Nr. 2447/49 angeordnet, daß die Kontrolle der Rundfunk geräte auch bei Verkehrskontrotlen durch die Polizeibeamten zu erfolgen hat. wobei zu prüfen ist, ob die Kraftfahrzeughalter im Besitz einer Genehmigung des Rundfunks sind. Kraftfahrzeughalter, die diese Genehmigung nicht besitzen, sind dem Hessischen Rundfunk mitzuteilen. Da« Mitführen von Rundfunkgeräten in Kraftfahrzeugen unterliegt keinen be sonderen gesetzlichen, insbesonders keinen verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Wenn hei der Zulassung der Kraftfahrzeuge gern. § 18 ff. StVZO oder bei der Überprüfung der Fahrzeuge gern. § 29 StVZO das ...