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... sich nicht für einen unbegrenzten Ausbau des Nationalstrassennetzes einsetzen, sondern lediglich dafür, dass es zum einen fertiggestellt und zum andern dort verbessert wird, wo es unbedingt nötig ist. Diese dritte Niederlage sollteden Beschwerdeführern eigentlich die Augen öffnen und sie zukünftig davon abhalten, grundsätzlich gegen jedes Strassenprojekt zu opponieren. Mit prinzipieller Obstruktion dienen sienämlich niemandem, am wenigsten sich selbst. Weit besser wäre es statt dessen, endlich einmalzur Kenntnis zu nehmen, dass das Schweizer Volk sich für dieErrichtung eines Autobahnnetzes ausgesprochen und allen dagegen gerichteten Versuchen eine Absage erteilt hat. Zur Demokratie gehören Diskussionen, ja sie sind unabdingbar. Unabdingbar ist aber auch,dass einmal getroffene Entscheide akzeptiert und nicht sabotiertwerden. In dieser Hinsicht müssen die Beschwerdeführer noch hinzulernen. ao tere, womöglich jahrelange Verzögerung sei nicht opportun. Dies auch deshalb, weil insgesamt keine Rede davon seinkönne, dass bei dem planungsrechtlich «eigentümlichen» Verfahren die Interessen des Umweltschutzes nicht berücksichtigt worden seien. Vielmehr hätten die Behörden der beteiligten Kantone Bern, Waadt und Freiburg sachund rechtskundigentschieden. Dies gelte insbesondere auch für den Bundesrat, der am 15. Juni 1987 das generelle Projekt ...