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... als 10 000 km pro Jahrbisher normaler Selbstbehalt - unbeschränkte Deckung Kaskoprämiegleicher Wagentyp und gleicher Lenker wie oben - ebenfalls 15 Jahre unfallfreie Fahrpraxis- Kollisionsschäden mit Zeitwertzusatz - Diebstahl- Feuer - Elementarschaden (inkl. Hagel)- Glasschaden - Parkschaden- Vandalismus - Selbstbehalt Fr. 1000.- Das obige konstruierte Beispiel diente als Vorgabenebenstehenden Haftpflichtund Kaskoprämien für die Höhere Stempelsteuer Die staatliche Stempelsteuerauf den Prämien der Autoversicherungen ist durch Beschluss des Parlamentes per 1. 1. 1996 von 1,25 auf 5 % erhöht worden. Damit bezahlten auch jene Versicherungsnehmer, deren Police und Prämie sonst nicht ändert, mehr. Auch auf neuen Verträgen mitallenfalls billigeren Prämien muss die höhere Staatsabgabe entrichtet werden. Die Versicherungsgesellschaften sinddabei nur Inkassostellen. Sie liefern die Stempelsteuer demBund ab. Die staatlichen Zuschläge betragen, insgesamt6,35 %, nämlich noch 0,75 % Unfallverhütungsbeitrag und0,6 % für den nationalen Garantiefonds. J. E. Kündigungsrecht Im ersten Jahr des liberalisierten Marktes, also 1996, hat jeder Halter ein ausserordentliches Kündigungsrecht für einePolice, welche mindestens die Haftpflichtversicherung einschliesst. Man kann also mit der Haftpflichtversicherung auchdie Kaskound die Insassenversicherung kündigen, kann ...