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... tarif Special. La ligne rficlame fr. 1.50. Reception des oimonees. dernier delai mardi midi. wöchentlich zwei vollständig getrennte Ausgaben, deutsch und französisch Zur Freigahe 4er GrauMndnerDurclKjanysstrassen. Hauet der Chatz der Schwanz ab, Haueten aber nit ganz ab. Löndere non-o Stücldi sto, Dass sie cha spaziere go! 0 Unter der Konstellation des obigen Kinderreims scheint uns der Kleine Rat des Kantons Graubünden dem eidgenössischen Justizund Polizeidepartement, zum Glück unverbindlich, Auskunft erteilt zu haben auf die Frage, welche bündnerischen Strassen für den Autotnobilverkehr freizugeben seien. Bekanntlich hat nach dem neuen Artikel 37 bis der Bundesverfassung der Bund das Recht, «bestimmte, für den allgemeinen Durchgangsverkehr notwendige Strassen in vollem oder beschränktem Umfange offen zu erklären». Damit ist nicht bloss die Möglichkeit geschaffen, in das bisherige Graubündner Verbot Bresche zu legen, sondern der Bund ist gezwungen, dem Gebot der Notwendigkeit zu gehorchen, sofern der Begriff des «allgemeinen Durchgangsverkehrs» nicht gewaltsam unrichtig definiert werden soll. Man muss sich bloss daran erinnern, was die grossartige graubündnerische Strassenbaupolitik des 19. Jahrhunderts für den transalpinen und internationalen Verkehr bedeutete. Der bündnerische Kleine Rat hat nun die Oeffnung folgender Strecken empfohlen: 1. Für die ...