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... einem Gau des S.M.V angehören oder nicht. Dieser Beitrag wird in zwei Hälften durch Nachnahme eingezogen, die erste anfangs März, die zweite anfangs August. Wird der erste Halbjahrsbeitrag bis 30 April nicht bezahlt, so erfolgt Erhebung des ganzen Jahresbeitrages. Allfällige Kostenfolgen des Einzuges fallen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes. Jedes Mitglied ist daher dem S.M.V direkt pfhchtig Die Zentralleitung wird für die einem Gau angehörigen Mitglieder eine prozentualische Rückvergütung an die Gaukasse leisten, insofern es die Kassaverhältnisse des Zentralverbandes gestatten. Die jeweilige Höhe dieses Prozentsatzes wird auf Antrag der Kassarevisoren und des Zentralvorstandes an der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung bestimmt und bezieht sich auf das abgelaufene Vereinsjahr Die Erhöhung oder Herabsetzung des Beitrages kann durch eine Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Es steht den Gauverbänden frei, bei ihren Mitgliedern einen bescheidenen Gaubeitrag emzuverlangen, die Höhe desselben ist diesem freigestellt. VI. Austritt. § 9 Die Austrittserklärung aus dem S.M.V. muss mittelst eingeschriebenem Brief an die Geschäftsstelle bis zum 1. Januar erfolgen, unter gleichzeitiger Rücksendung des Vereinszeichens. Erfolgt die Austrittserklärung erst nach dem 1. Januar, so muss der Mitgliederbeitrag für das ...