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... dass ab 1. Mai alle Autotransporte als Reisegepäck angesehen werden müssen (Abänderung von Art. 28 des obgenannten Transportreglementes), was zur Folge hat, dass keine Bewilligung der Gemeinde Göschenen für Automobilverlad an Sonntagen mehr benötigt wird. Die S. B. B. haben denn auch sofort den Bahnhofvorstand in Göschenen angewiesen, inskünftig diese Sondertaxe von 10 Fr. nicht mehr einzuziehen. Daraufhin Weisung der Gemeindebehörden von Göschenen an den Bahnhof vorstand, diese Taxe doch wieder zu erheben, was er aber in verständnisvoller Weise, nach Rücksprache mit seiner Oberbehörde, ablehnte. Und nun will sich die Gemeinde Göschenen selbst Recht schaffen und stellt auf dem Areal der S. B. B. den, Gemeindeschreiber in Zivil hin,, um die 10 Fr. einzukassieren. Und als sich die entrüsteten Automobilisten dagegen wehren, stellt sich die Kantonspolizei für diese Geldmacherei zur Verfügung und ein uniformierter Polizist zwingt die Automobilisten zur Bezahlung des Sonntagsobolus. Man muss sich wirklich fragen, wie lange die zuständigen Instanzen diesen offensichtlichen Rechtsbruch dulden. Die Kantonspolisei Uri hat doch sicherlich auf dem Bahnhofareal der S. B. B. nichts zu suchen und hat nicht Massnahmen anzuordnen, die einem Bundesratsbeschluss zuwiderlaufen. Es ist daher nur zu begrüssen, wenn der 'A. C. S. sofort die Sache an die Hand ...