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... in Bearbeitung stehende Strassengesetz vom Volk genehmigt ist und damit auch die ver- änderten Aufgaben des Kantonsdefiniert sind Im Finanzplan waren für denkantonalen Strassenbau 12 Mio Fr. vorgesehen. Nach den Vorgaben der Finanzkommission des Kantonsrats musste eine Reduktion um 1 Mio Fr. vorgenommenwerden. Werden die Bundessubventionen und die Gemeindebeiträge abgezogen, betragen die Nettoaufwendungen des Kantons für die Instandsetzung und Werterhaltung der 627 km Strassen,der über 400 Brücken sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzmassnahmen lediglich 9 Mio Fr. WIE KNAPP die für den Unterhalt zur Verfügung stehenden Mittel sind, zeigten die im vergangenen Winter entstandenenSchäden. Sie sind zum Teil auch auf das höhere Verkehrsvolumen zurückzuführen: Von 1990 bis1995 nahm der motorisierte Individualverkehr um 12 % zu. Auch aus diesem Grund werden dem Kanton immer mehr Begehren für Massnahmen zur Erhöhungder Verkehrssicherheit unterbreitet. Der Kanton will diesen Forderungen Rechnung tragen, ohne den Verkehrsfluss auf den Hauptachsen wesentlich zu tangieren. Ein weiterer Schwerpunkt hegt beim Lärmschutz; es geht umSchutzwälle oder -wände und um lärmmindemde Strassenbeläge. Im Kantonsrat wurde die Erhöhung des Kredits um 1 auf 12Mio Fr. ausschliesslich für den Substanzerhalt des kantonalen Strassennetzes verlangt. Der Antrag wurde ...