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... Unfall mit Leistungskürzungen der Versicherungen rechnen. Es tauchen immer wieder weitere Fragen im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand (Fiaz) auf. Zum Beispiel die, ab wann die Polizeieinem Betrunkenen, der sich zu seinem Auto begibt, anrechnet, dass er auch wirklich gefahren wäre. Dass da bereits das Öffnen der Wagentüre genügt, gehört ins Reich der Legenden. Die Schwelle liegt im Gegenteilrecht hoch. Der Motor muss laufen, um einem Angetrunkenen einen Fahrwillen zu attestieren. Das steht so allerdings in keinem Gesetz geschrieben. Wer also beispielsweise seinenRausch im Auto ausschläft, weil er keine andere Gelegenheitdazu hat, sollte sicherheitshalber den Zündschlüssel in der Jacke lassen und halt auf Heizung, Lüftung und Musik verzichten. Eine eingeschaltete Zündung mit der Begründung nach Komfort und Unterhaltung im Auto könnte je nach Fallauch als faule Ausrede aus - gelegt werden SS CHRISTOPH SCHMUTZ Über so genannte moderne Legenden sind schon ganze Bü-cher erschienen. Darin taucht off auch das Thema Alkohol am Steuer auf. Klar ist: Wer fährt, trinkt nicht. Nicht so ganz klarscheinen aber andere Szenarien im Zusammenhang mitAlkohol und Auto fahren oder Autos generell. Namentlichetwa: Mach ich mich strafbar, wenn ich mich betrunken (oder auch nicht) neben einen angetrunkenen Lenker in ein Auto Mehr zum Thema auf Seite 15 ...