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... mit der helvetischen Abgasgesetzgebung unter diesem Sprichwort versteht^ hat sie bereits im November des vergangenen Jahres in einem Brief an die Vorsteherin des Eidg. Justizund Polizeidepartements, Bundesrätin Elisabeth Kopp, dargelegt. Hier die Kurzform, Details folgen nachstehend: Fallenlassen der für 1. Oktober 1986 geplanten AGV- 86-Norm, dafür Vorziehen der viel effizienteren US-83-Norm auf das gleiche Datum, unter Gewährung von ausreichend bemessenen Übergangsfristen für offensichtliche und begründete Härtefälle. Mit dem am 21. November 1984 gefällten Entscheid, die helvetischen Abgasvorschriften durch den Erlass von noch strengeren Vorschriften, wie sie heute schon in den USA gelten, zu verschärfen, hat der Bundesrat zweifellos die weitere Marschrichtung aufgezeigt. Gerade in der heutigen Zeit, da durch alle Bevölkerungsschichten hindurch ein wachsendes Umweltbewusstsein festzustellen ist, wäre es von niemandem verstanden worden, wenn er nicht alle sich bietenden Möglichkeiten zur Verringerung der Luftbelastung ergriffen hätte. Um so weniger plausibel ist hingegen die bundesrätliche Absicht, mit der Einführung der US-83-Normen zuzuwarten und statt dessen, wie vorgesehen, am 1. Oktober 1986 die zweite Stufe der schweizerischen Abgasverordnung (AGV-86) als verbindlich zu erklären. Im Antwortbrief an die «AR» nennt das EJPD ein Bündel von ...