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... hat eine Vermehrung erfahren, so dass Jetzt Jeden Tag 450 solcher Maschinen in die Welt hinausgehen. f. Militär-Motorfahrzeuge. Das eidg. Militärdepartement hat neue Vorschriften über die Verwendung und die Behandlung der Motorfahrzeuge in Schulen und Kursen erlassen. Darnach beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Personenwagen und Motorräder 60 Kilometer auf freier offener Strecke und 30 km in Ortschaften. a. strafung der sogenannten Strolchenfahrten stösst beim heutigen Stande der Gesetzgebung auf Schwierigkeiten. Unsere kantonalen Strafgesetze weisen hier insofern eine Lücke auf, als sie in der Regel keinen Tatbestand kennen, der es erlaubte, den oder die Täter einer Strolchenfahrt strafrechtlich zur La section automobile du T. C. S. zuricois partant pour Venise. Verantwortung zu ziehen. Wenigstens so lange nicht, als es sich dabei lediglich um den; Gebrauch des Wagens handelt und nicht an-| dere Delikte damit parallel laufen. Die Anri Die Autosektion Zürich, des T. C. S. besammelt sich zur Abfahrt nach Venediz. massung des Gebrauchs einer Sache, das furtum usus, ist nach den heute geltenden Gesetzen' straflos. Ueber diese Lücke im ;G$6etz suchen sich die Untersuchungsbehör- Das Publikum nicht mit Strasscnkot beschmutzen! Der Hilferuf, den wir in unsern beiden Blättern Automobil-Revueund Motorrad für die Brandgeschädigten von Süs veröffentlichten, hatte ...