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... Die grösste Schwäche besteht aber in der Tatsache, dass die in Frage kommenden Bestimmungen nur für ein kleines Gebiet, den Kanton Zürich Geltung haben. Und auch hier werden sich die Vorschriften nicht strikte durchführen lassen, man man wird Rücksicht auf die fremden Motorwagen und Fahrräder nehmen müssen, die das Kantonsgebiet nur passieren. Ich glaube es wäre ungleich besser gewesen, diese ganzen Bestimmungen für ein schweizerisches Verkehrsgesetz zu reservieren, denn nur in diesem Falle wäre ihnen eine grössere Wirksamkeit beschieden gewesen. Leider verhält sich die zürcherische Regierung einem solchen eidgenössischen Gesetze gegenüber aus unbegreiflichen Gründen ablehnend, obwohl sich schon aus der Natur der in Frage kommenden Verkehrsmittel ergibt, dass der Aktionskreis der betreffenden Normen ein möglichst grosser sein muss. Diese letztere Tatsache wird der Grund sein, dass eine eidgenössische Regelung kommen muss. Glücklicherweise wird diese Notwendigkeit in Bern erkannt. Noch im Laufe dieses Monates wird das Departement des Innern dem Bundesrate Anträge unterbreiten, die auf eine Revision der Bundesverfassung im Sinne der Erweiterung des Gesetzgebungsrechtes des Bundes auf das Automobilund Fahrradwesen abzielen. Mögen diese Anträge den ersten Schritt zum Schweizerischen Automobilund Fahrradverkehrsgesetze bedeuten! sait quels ilots d encre a fait ...