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... ist in Deutschland ein Führerschein der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Ab sofort haben Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder, mit dem neuen Führerschein B196 zu fahren. Dazu ist keine Prüfung notwending, sofern der Führerscheinbesitzer mindestens 25 Jahre alt ist, mindestens fünf Jahre einen Führerschein besitzt und eine theoretische und praktische Fahrschulung mit mindestens neun Einheiten à 90 Minuten absolviert. Der größte Pferdefuß der neuen Führerscheinklasse B196: Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird dieser Führerschein nur in Deutschland anerkannt. Fahrten ins Ausland sind damit also nicht möglich. Dennoch ist der B196 eine preiswerte und unkomplizierte Möglichkeit, sich legal auf zwei Rädern fortzubewegen! Um die ständig größer werdende Gruppe der Liebhaber historischer Transporter, Lkw und Omnibusse bei der politischen Lobbyarbeit zu unterstützen, erweitert der DEUVET die Riege seiner Beiräte um ein Referat für Nutzfahrzeuge. Für diese wichtige Aufgabe konnte mit Holger Gräf aus Finnentrop-Heggen ein überaus kompetenter Szene-Kenner gewonnen werden. Der 54-Jährige hat bereits 1985 seinen ersten Magirus Rundhauber vor dem Schneidbrenner gerettet. Seit 1994 war er freier ...