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... tendieren, dass alle Motorfahrzeuge so rasch wie möglich in Ordnung gebracht werden, als die Staatskasse mit Bussengeldern füllen zu wollen. Zu diesem Punkt noch ein Wort: Das Phantom des hinter der Durchführung der Verordnung stehenden geldgierigen kantonalen Fiskus spukt immer noch gelegentlich. Natürlich wird es nicht ohne Bussen abgehen. Wo eine Vorschrift, deren Uebertretung mit Busse bedroht ist, nicht eingehalten wird, muss der Staat eben eingreifen. Aber er soll da, wo in guten Treuen verschiedene Auslegungen noch möglich sind, weil eine einheitliche Praxis noch nicht geschaffen ist, nicht mit Bussen dreinfahren, sondern für Abklärung sorgen. Wir haben dies den Kantonen gesagt und sind überzeugt, dass sie sich daran halten werden. Dies um so mehr, als wir zur Erzielung einer einheitlichen Praxis in der ganzen Schweiz alle technischen Fragen mit einem von den kantonalen Automobilexperten eingesetzten Ausschuss von Fachleuten behandeln. Zwei Dinge haben kurz vor Torsehluss noch Unruhe in die Welt der Automobilisten gebracht: Das Erfordernis einer Kühlerfigur, die bei einem Zusammenstoss keine schwereren Verletzungen erzeugen kann als irgendein anderer Bestandteil am Automobil. Diese Vorschrift trifft natürlich hauptsächlich den Fahrer, der schon seit vielen Jahren ein Automobil führt und immer die gleiche Kühlerfigur auf seinem Wagen ...