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... einer Wohnstube beim Gespräche, kam also zu spät auf den Wärterposten. Kann nun die Bahn für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden ? W R., in K. Antwort- Bezugnehmend auf Ihre Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass gestützt auf die Ihrerseits ausgeführten Tatsachen unbedingt eine Haftpflicht der Eisenbahn angenommen werden muss. Wäre die Wärterin rechtzeitig auf ihrem Posten gewesen, hätte sie Ihr auf dem Bahnkörper festsitzendes Automobil feststellen müssen, und ea wäre dann jedenfalls noch genügend Zeit vorhanden gewesen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um einen heranfahrenden Zug rechtzeitig zum Halten zu bringen und ein Unglück zu verhüten. Vir empfehlen Ihnen daher, unter allen Umständen Ure Schadenersatzansprüche der Eisenbahn gegenüber geltend zu machen. : Mitteilungen j aus Industrie und Leserkreis JEAVONS-Oel kommt mittelst einer ausseist praktischen Spritze — Stossen mit einer Hand — unter hohem Druck in einen auf der ganzen Länge der Feder laufenden Dochtschlauch. Durch die Vibrationen der Feder fliesst das OeJ seitlich ab und arbeitet sich :on den Schmierdochten aus nach und nach zwischen die einzelnen Federblätter hinein. Das gibt uns die wmkiame Schmierung, wie sie notwendigerweise zu erfolgen hat. Der Automobilist will bestimm! wissen, ob das Oel. wirklich -zwischen die Federblätter hinein gelangen kann. Er weis«, dass nur ...