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... von drei Millionen Franken im Budget der Eidgenossenschaft einzustellen und 2. bei den. Beratungen von Subventionsgesuchen durch die Kommissionen der eidgenössischen Räte jeweilen ein Mitglied der, eidgenössischen Finanzkommission, beizuziehen. Ferner sollten bei der Einreichung von Subventionsgesuch^n, für Strassenbauten möglichst vollständig ausgearbeitete Projekte ihit genauer Kostenberechnung beigefügt werden. Danach hätte der Bundesrat die Beitragsquote festzusetzen, und eine Nachsubvention sollte ausnahmsweise nur dann bewilligt werden, wenn Umstände eintreten, die in dem Projekte gar nicht vorgesehen werden konnten. Nach dem Bericht des Oberbauinspektorates konnte die Anregung betreffend das Fixum von 3 Millionen Franken jährlich nicht berücksichtigt werden, da ein so starres System den von den Verhältnissen geschaffenen Bedürfnissen nicht entsprechen würde. Aus der Aufstellung der in den Jahren 1915 bis 1919 bewilligten und ausbezahlten Bundesbeiträge geht hervor, dass 'die wirklichen Leistungen fast immer geringer waren als die bewilligten Summen. Nur zweimal wurde in jener Periode die Summe von 3 Millionen Franken bei der Auszahlung überschritten; dies werde aber voraussichtlich auch im; Jahre 1920 wieder der Fall sein. Der Departementsbericht bemerkt später, dass in letzter Zeit an Strassen wenig gearbeitet worden sei; im ...