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... Wortlaute hier wieder, da dieselbe in selten klarer Weise die Frage behandelt. Sie lautet: „Der Begriff der Huppe bedeutet zunächst rein sprachlich lediglich Signalinstrument, gleichviel durch welche Mittel der Ton hervorgebracht wird. Näher definiert wird der Begriff im richterlichen Sinne in der Anweisung über die Prüfung der Kraftfahrzeuge (Anlage A der Verordnung vom 3. Februar 1910 unter VII). Hiernach ist Huppe ein Signalinstrument, bei dem der Ton durch Schwingungen der Platten (Membranen) jederzeit erzeugt werden kann. Diesen Bedingungen entspricht das Klaxon, um das es sich hier handelt, vollständig. Der Ton wird hier auf einer Metallplatte erzeugt. Ja, es verdient nach dem Zeugnis der Sachverständigen sogar vor der Gummihuppe wegen der erhöhten Sicherheit und schnelleren Abgabe des Tones unbedingt den Vorzug. Das in Frage kommende Klaxon ist elektrisch betrieben und nach der Aussage des Sachverständigen unbedingt zuverlässig, der es auch deshalb sehr begrüßt, wenn sich die Kraftfahrer desselben neben oder selbst ohne Gummihuppe bedienen. Daß die Huppe (Klaxon) tieftönig ist, wurde durch den Augenschein an dem vor Gericht vorgefahrenen Auto nachgewiesen." Werfen wir einen Blick auf die dem Klaxon günstigen Urteile zurück, so sehen wir, daß das Klaxon nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern — und das tut ...