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... mit einer kräftigen Steuer erkaufen muss, während das Pferdefuhrwerk mit Eisenhufen und Eisenreifen weit mehr zur Strassenabnützung beiträgt, ohne dafür Steuern zu zahlen —, damit findet sich der Automobilbesitzer gemeinhin als mit einem fait accompli ab. Schon vor anderthalb Jahrzehnten hat der Schreiber dieser Zeilen in der «Automobil- Revue» den Satz aufgestellt: Entweder Abschaffung der Automobilsteuer oder Ausdehnung der Steuer, auf alle die Strassen benützenden Fahrzeuge. Man muss schon eine grosse Dosis bösen Willens aufbringen, will man die Berechtigung dieser Forderung bestreiten. Noch nie aber ist diese Forderung bei der Beratung eines Automobilgesetzes vertreten worden; ja, nicht ein einziger unserer Automobiiverbände hat jemals die Forderung aufgestellt — bis vor wenigen Tagen. In der letzten Nummer berichteten wir über die neugegründete Liga der Verkehrsinteressenten des Kantons Zürich. Deren Statuten enthalten in Paragraph 2 die Forderung «gleiche Rechte und Pflichten» und in der Gründungsversammlung wurde eine näher präzisierende Resolution gefasst: «Die Liga fordert mit Nachdruck gleiche Rechte und Pflichten für alle Strassenbeuützer, unter Ablehnung jeder den Verkehr beeinträchtigenden Extrabesteuerung ». Will die Liga diese Forderung konsequent bis ans Ende vertreten, so heisst das nichts anderes, als was die «Automobil-Revue» ...