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... Diese Pflicht ist aus folgenden Gründen eine Einschränkung des Vortrittsrechts: Die Autofahrer sind vom rollenden Verkehr so in Anspruch genommen, dass sie das erwähnte Zeichen bewusst oder unbewusst übersehen. Damit wird das Vortrittsrecht des Fussgängers zur Illusion. Bei regem Verkehr fahren die Autos so dicht nacheinander, dass der Fahrer den Fussgänger und das Zeichen desselben zu spät sieht; so kann der Wagen nicht rechtzeitig anhalten und fährt vorbei. Die sich daraus ergebende Wartezeit kann ohne weiteres mehrere Minuten betragen. Die Summe dieser Wartezeiten während eines Tages kann das zumutbare Mass weit überschreiten. Ältere Leute sind im Strassenverkehr ängstlich und unsicher. Sie brauchen mehr Zeit für die Überquerung der Strasse als Jüngere. Ausserdem können sie Distanz und Geschwindigkeit des herannahenden Autos nicht mehr so gut abschätzen. Das Vortrittsrecht wird durch unsicheres Verhalten, das meistens zur zweideutigen Zeichengebung führt, aufgehoben. Dies darf nicht sein! Daher muss unsicheres Verhalten beim Autofahrer eine klare Reaktion hervorrufen: Bremsen und Halten. Alles andere erhöht die Ängstlichkeit und Unsicherheit des betagten Fussgängers. Die meisten Kinder unter zehn Jahren können den Verkehr noch nicht als geordneten Vorgang erkennen. Von ihnen ein besonderes Handzeichen zu verlangen ist eindeutig ...