Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... .EtnHBHzr rt •Hü! .ASSSSSa •pgMHIt iflHRiSSSV ' VV^vj; . v * liHUiilltliiiitti*" Wer zahlt für die Entsorgung? Werkstätten kassieren für die Schrott-Rückführung. Dürfen sie das? Der ADAC hilft Ihnen aus dem Rechnungs- Wirrwarr Hans Huber fährt mit seinem vier Jahre alten Wagen in seine Vertragswerkstatt - zur fälligen Inspektion. Luftund ölfilter, Zündkerzen, Pollenfilter und Bremsflüssigkeit werden ausgetauscht, dazu kommt ein Ölwechsel. Außerdem braucht er eine neue Frontscheibe, da sie durch Steinschlag leicht beschädigt wurde. Für das Ganze zahlt er 1350 DM - und zusätzlich 16,50 DM für »Entsorgungskosten«. Dieser Posten findet sich seit etwa drei Jahren auf fast jeder Werkstattrechnung, wenn Teile neu gekauft und alte ausgetauscht werden. In den rund 55 000 Innungsbetrieben fallen riesige Mengen Stoßfänger, Reifen, Batterien, Metall-Teile, Elektroschrott, Kunststoffe und Flüssigkeiten an. Dieser Werkstatt-Schrott, zum Teil sogar Sondermüll wie Batterien und Bremsflüssigkeit, muß gesammelt, sortiert, gelagert und wegtransportiert werden, bevor man ihn wiederverwerten kann. Das kostet Geld, das sich viele Werkstätten bei ihren Kunden holen. Hans Huber will sich mit »Entsorgungskosten« aber nicht abspeisen lassen. Er will's genau wissen - mit Recht. Und er erfährt, daß er ...