Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... und dafürzu sorgen, dass diese unverständliche Regelung endlich bereinigt wird. 4. Gestützt auf die Tatsache, dass die bestehende Marktordnung vom 11. Juli 1947 zurzeit hinsichtlich der für das Autogewerbe wichtigenPositionen nicht mehr spielt, erteilt die Generalversammlung der Präsidentenkonferenz und demArbeitsausschuss gemeinsam die Kompetenz, diese zu kündigen, für den Fall, dass sich unsereBegehren nicht in befriedigender Weise verwirklichen lassen.» Kaum weniger spannend als die Darlegung dieses berufsständigen Hauptanliegens des AGVS waren die wiederum durch O. Moosmann erteilten Informationen über das Schicksal der «Beimischungsvorschriften», womit einmal mehr das Emser Wasser hohe Wellen warf. Wie erinnerlich, hat der direkte Verkauf von Bleibenzin an die Tanksäulenkundschaft durch die Importfirmen dazu geführt, dass finanziell gutsituierte Motorfahrzeugbesitzer praktisch vom Fahren mit Gemisch dispensiert und die Verwendung von Emser Wasser mit ihren betrieblichen und wirtschaftlichen Nachteilen de facto einseitig auf jene Schichten der Strassenverkehrswirtschaft abgewälzt wurde, die sich die Anlage grosser Treibstoffvorräte nicht leisten können. In der Bekämpfung der darin liegenden Ungerechtigkeiten tat und tut sich die Sektion Genf des AGVS besonders hervor, wie ein echt gallisch gewürztes Votum ihres Sekretärs Sordat schlagend dartat. Auch ...