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... über die Gründung der «Euregio» - Grenzgebiet zwischen Belgien, der Bundesrepublik und den Niederlanden - erzählt wird. Bei einem schweren Verkehrsunfall hätten sich die Spitäler der Region darüber gezankt, wer für die Verletzten des Unglücks die Verantwortung zu übernehmen habe. Das Trinkgeld ist eine schöne Sache für den, der's bekommt. Wohl deshalb ging es ziemlich lange, bis sich das Servicepersonal in den Restaurants mit der Lösung des «Service inbegriffen» abfinden konnte, und noch länger, bis auch die Coiffeure und Taxifahrer soweit waren. Der Kunde, der Konsument ist dankbar. Er weiss nun ohne umständliches Kopfrechnen sofort, wieviel er zu bezahlen hat. Jetzt muss er kein Trinkgeld mehr geben, aber er kann, wenn er seine Zufriedenheit zeigen will. Der Kunde ist König. Weniger königlich wird er aber behandelt, wenn beim Autokauf von ihm noch ein Trinkgeld verlangt wird. Der Betrag in Höhe von 60 bis 80 Franken heisst zwar nicht Trinkgeld, wird jedoch als solches empfunden. Er segelt unter dem Titel «Transportkostenzuschlag», der in der Schweiz von einigen wenigen Marken noch immer gesondert verrechnet wird. Kein Zweifel, der Transport eines Neuwagens vom Importlager zum Markenvertreter kostet Geld. Das ist aber auch beim Whisky aus Schottland und den Bananen aus Brasilien so: Doch wo würde das hinführen, wenn der Konsument beim Kauf ...