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... verurteilt.„Wenn ein Fahrzeugführer beim Einfahren in ein Grundstück sein Fahr zeug zum Halten bringt, um das Tor der Einfahrt zu öffnen, so unterliegt auch dieses Halten der Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, wonach das Halten nur auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung zulässig ist. So lange der Fahrzeugführer nicht sicher ist, sein in die Einfahrt gebogenes Fahrzeug soweit seitlich aus der Fahrbahn anhalten zu können, daß es praktisch keine Gefahr auf der Fahrbahn mehr bildet, muß er sich an diese Vorschrift halten."Das OLG Köln ist sich darüber klar, daß bei Beachtung dieser Vor schrift unter Jmständen eine stärkere Behinderung des fließenden Ver kehrs erfolgen könne als beim teilweise Einbiegen in die Einfahrt. Diese müsse jedoch in Kauf genommen werden, denn nur bei der Aufstellung in Fahrtrichtung am rechten Straßenrand werde dem Sicherungsgedanken, dem diese Vorschrift der Straßenverkehrsordnung diene, Rechnung getragen. Die Sicherheit des Straßenverkehrs habe den Vorrang vor dem zügigen Verkehrsablauf. Gerade der Fall des von der Straßenbahn gerammten Volkswagens zeige deutlich, welche Gefahr sich aus der Mißachtung der Vorschrift des Rechtsanhaltens in Fahrtrichtung ergeben könne. Dr. G. Umsatzsteuer für Autoverkauf Mit der Frage, wie der Verkauf des von einem Handelsvertreter betrieblich genutzten Kraftwagens umsatzsteuerlich ...