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... nicht mehr genügen. Ganz besonders trifft dies für die Vororte zu, und es hiesse den Teufel mit dem Beelzebub vertreiben, würden die vorgesehenen Zufahrtsund Umleitungsstrassen vor den Toren der Stadt wiederum mitten durch das Weichbild der Vorstädte und Vordörfer geleitet, wo heute schon die Durchgangsstrassen eingeengt sind. Hier kann nur eine Verständigung mit den Nachbargemeinden unter Mitarbeit der zuständigen kantonalen Behörden zum Ziele führen. Schwierigkeiten entstehen dann, wenn bei Nachbargemeinden Einsicht und Mitarbeit fehlen oder sich sogar Widerstand geltend macht. Hier muss sich vorerst die Kantonsbehörde vermittelnd und regelnd einschalten, wobei die zu- ßE&N UND SQN^NACHBARGEMBNÖEN -MIT DEN WICHTIGSTEN AUSFAUSTRASSEN " Abb. 1. Die Fernverbindungen von Bern. »tändigen Regionalplanungskommissionen beratend t zugezogen werden können. Weil diese der Landes- Iflplanungskommission unterstehen, eröffnet sich sogar noch die Möglichkeit, wenigstens Urteil und Mitwirkung der letztgenannten Kommission zu beanspruchen. Allerdings fehlen zur wirksamen Einschaltung von Landesund Regionalplanungskommissionen zur Zeit noch die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Das kantonalbernische Alignementsgesetz verpflichtet die Gemeinden zum mindesten zur Festlegung der Hauptverkehrslinien, wobei auf die Forderungen des Verkehrs und auf ...