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... gute Recht wird jetzt beträchtlich teurer. Müssen deshalb Millionen künftig klein beigeben? Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, riskiert seit dem 15. September, daß er so tief in die Tasche greifen muß wie nie zuvor. Denn zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber die Anwaltsund Gerichtskosten beträchtlich erhöht. Ein Beispiel : Ein Prozeß, bei dem es um 10000,- Mark geht, kostete bisher in zwei Instanzen 5638,- Mark - künftig werden es 7669,- Mark sein! Über 2000,- Mark mehr also, eine Steigerung von 36 Prozent. In anderen Fällen können die Anwälte sogar bis zu 83 Prozent höhere Gebühren berechnen. Soll Ihr gutes Recht tatsächlich an solch hohen Kosten scheitern? Die DAS. sagt dazu nein! Sie sorgt dafür, daß aus Kostennot nicht Rechtsnot wird. Bis zu 50000,- Mark stellt die DAS. in jedem Einzelfall bereit, wenn es um das Recht ihrer Mitglieder geht - im Straßenverkehr, im Berufs-, Geschäftsund Privatleben. Möchten Sie ein wenig mehr darüber wissen? Dann schicken wir Ihnen gern den aktuellen »DAS.-REPORT« mit Praxisfällen aus den Akten. Postkarte genügt: D.A.S., Abteilung WB, München 22, Prinz regentenstr. 14. — Wir wollen, daß Sie Ihr Recht bekommen. ...