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... Variante, die die Schweiz nicht zum vornherein ablehnen sollte. Allerdings wäredieses System mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand und mit der Aufhebung der 28-t-Limite verbunden. In diesem Zusammenhang istdaran zu erinnern, dass die 28-t- Limite im Strassenverkehrsgesetz (SVG) festgeschrieben ist und eine Änderung des SVGdem fakultativen Referendum untersteht, das mit Sicherheitzustande käme. Und sollte bei einer Volksabstimmung gar diese Änderung gutgeheissen werden, ist immer noch damit zu rechnen, dass eine Verfassungsinitiative für die Beibehaltung der 28-t-Limite ergriffen wird. Die Lage für die Schweizer Verhandlungsdelegation ist infolgedessen denkbar delikat und alles andere als komfortabel. Ogi steht unter grossem Erfolgszwang, denn er weiss um die Unantastbarkeit der geltenden Gewichtslimite einerseits und um die Hartnäckigkeit derEG-Verhandlungspartner anderseits. Gleichzeitig hofft erimmer noch, ein Transitabkommen zu einem annehmbarenPreis abzuschliessen. Doch das Ganze wird sehr eng, wie auchEVED-Sprecher Sieber auf Anfrage bestätigtDen aussenstehenden Betrachter gemahnen die Reiseaktivitäten unseres Verkehrsministers unwillkürlich an die Irrfahrten des Odysseus. Es bleibtdie Hoffnung, dass er am 27 März zwar nicht in Ithaka, aberin Brüssel glücklich landet. Raoul Studer Verschiedene Schritte Im einzelnen geht es um ...