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... den Zweck, das Prä- mienwachstum, das seit fünf Jahren anhält, noch besser in den Griff zu bekommen. Eine Garantie für totale Stabilität kann aber niemand geben. Die Kosten der Unfälle sind so stark lohnabhängig (im Gesundheitswesen wie im Garagengewerbe), «rechtsabhängig» (Bundesgerichtsurteile zugunsten höherer Entschädigungen), preisabhängig (immer teurere, weil bessere und komfortablere Fahrzeuge) und schliesslich verhaltensabhängig (beim Lenker selber), dass ein Einfrieren der Prämien unmöglich erscheint. Danach zu streben, die Prä- mienentwicklung wieder in eine gesetztere Gangart zu bringen, muss aber unser aller Anliegen sein. Rekapitulieren wir kurz die Neuerungen des Tarifs 1990, wobei wir uns auf die Personenwagen konzentrieren wollen: - Erhöhung der Grundprämien um 8 %, jedoch mit der Möglichkeit, dieser Erhöhung dann auszuweichen, wenn die neue freiwillige Selbstbehaltsvariante 500 Franken für alle Lenker, 1000 Franken für Neulenker, 1500 Franken für jugendliche Lenker vereinbart wird - Erhöhung der bisherigen Selbstbehalte für Neulenker über 25 Jahre von 300 auf 500 Franken und für jugendliche Lenker bis 25 Jahre von 600 auf 1000 Franken, wobei diese beiden Selbstbehalte bekanntlich nicht kumuliert werden - Rückstufung (Bonusverlust) pro Schadenfall neu 4 (bisher 3) Stufen. Die Erhöhung der Grundprä- mien um 8 % kann anhand der Schadenstatistik ...