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... als obligatorisch zu erklä- ren. Die Begründung: die Anschnallpflicht, die bereits in einigen Ländern Tatsache ist und auch in den übrigen EG-Ländern eingeführt werden soll, verringere die Aufprallgefahr des Kopfes auf die Windschutzscheibe, und das Verbundglas habe deshalb an Bedeutung verloren. Aber trotz dieses Beschlusses ist das Verbundglas für wirklich optimalen Insassenschutz auch bei hohen Verzögerungen unverändert wichtig. Denn erstens kann es in Autos mit wenig «Überlebensraum» - dazu gehört der Abstand Kopf-Windschutzscheibe - bei starkem Anprall und entsprechender Gurtdehnung trotz allem zu einer Berührung des Kopfes mit der Frontscheibe kommen, und zweitens muss damit gerechnet werden, dass der Mechanismus des Automatikgurtes versagen oder der Gurt bei besonders brüsker Verzögerung reissen kann; in beiden Fällen bietet das Verbundglas dank seinen spezifischen Eigenschaften - dämpfender Auffangeffekt, Durchbruch nur bei extremem Aufprall - einen weitergehenden, besseren Schutz als Einschichtglas. Das gleiche gilt auch dann, wenn unangeschnallte Fondpassagiere nach vorn in die Scheibe geschleudert werden. Schliesslich bleibt die Gefahr der Beschädigung etwa durch hochgeschleuderte Steinchen trotz Anschnallpflicht unverändert bestehen. In diesem Punkt schneidet das Verbundglas ebenfalls besser ab, denn es platzt nicht und ...