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... wegen Verkehrs- Straftaten konfrontiert. Kommt die Justiz mit dieser Menge über haupt noch zu Rande? Leutheusser-Schnarrenberger: Die Alternative kann nicht sein, auf Sanktionen zu ver zichten, weil die Gerichte men genmäßig überfordert sind. Hier muß, wo nötig, personell und organisatorisch Abhilfe geschaffen werden. ?: Befürchten Sie nicht, daß sich die Gerichte nicht angemessen um schwere Kriminalität küm mern können, weil sie von Ver kehrssachen überzogen sind? Leutheusser-Schnarrenberger: Die Masse der Verfahren allein ist kein Argument dafür, die Entkriminalisierung voranzu treiben. Man muß untersuchen, ob das Verhältnis zwischen Ver kehrs-Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht noch stimmt. Bei manchen Verkehrs-Ordnungs widrigkeiten werden so hohe Strafen verhängt, daß sie eher einem Verkehrs-Straftatbe stand angemessen sein könnten. ?: Fahrlässigkeit hat ihre Wur zeln häufig im Bereich mensch lichen Versagens. Muß das be straft werden? Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich ist fahrlässig began gene Körperverletzung etwas, was ich ahnden muß. Da in die- -g sen Fällen die im Straßen- = verkehr erforderliche Sorgfalt = nicht beachtet wurde, ist ein m Schuldvorwurf berechtigt. Wie | schwerwiegend er ist, hat Aus- ö Wirkungen auf das Strafmaß. £ „Jeder kann Täter werden“ j Unfallflucht, Promillegrenze, Verkehrssünder kartei, ...