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... wie sie eingetroffen sind. Die Zeit des Aufenthaltes an Flauptkontrollstellen soll durchgängig eine Viertelstunde nicht überschreiten; zur Einnahme des Mittagsmahles wird Va Stunde zugegeben. Die testgesetzten Minimallahrzeiten von Hauptkontrolle zu Hauptkon trolle werden in einer Fahrzeit-Tab eile bekannt gegeben. . jy^T" Im Fall ein Fahrer früher ankommt, als in dieser Tabelle vorgesehen worden ist, muss derselbe solange an der betr. Hauptkontrollstelle zurückgehalten werden, bis die für letzteren vorgeschriebene Startzeit herangekommen ist. : - . § 0. „. Die an den Fahrzeugen notwendigen Reparaturen dürlen nicht an den Kontrollstellen vorgenommen werden. An den Haupt-Etappenorten Gotha, Lüneburg und Bielefeld werden die Fahrzeuge über Nacht eingestellt und unter Verschluss gehalten. Reparaturen dürfen während dieser Zeit nicht vorgenommen werden; jeweils eine halbe Stunde vor dem Start wird das Fahrzeug seinem Lenker übergeben, um es ITir die Tagesfahrt mit Benzin, Gel usw. zu versehen. Der Start in Gotha, Lüneburg und Bielefeld ist jeweils um Va6 Uhr früh. Wer nicht rechtzeitig am Start ist, wird an den Schluss zurückgestellt. Jeder Fahrer gilt als gestartet, sobald der Starter das Zeichen hierzu gegeben hat. Sämtliche angemeldete Fahrzeuge müssen Mittwoch, den 22. August, nachmittags 4 Uhr, in Gotha zur Kontrolle, Plombierung usw., ...