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... Mitteilungen für Club-Mitglieder Präsidialbekanntmachungen« Bekanntmachung. Um Interessenten gegen Schäden durch Bombenwürfe und Geschosse von Fliegern und Luftfahrzeugen zu versichern, haben, wie uns der Allgemeine Versicherungs-Schutzverband mitteilt, die Feuerversicherungs-Gesellschaften Deutschlands, welche der Vereinigung der Feuerversicherungs-Gesellschaften angehören, sich bereit erklärt, die Fliegerschädenversicherungen durch nachstehende Klausel als Nachtrag zu der bestehenden Feuerversicherung anzuschließen: „Die Haftung des Versicherers erstreckt sich in Ergänzung des § 1 Absatz 1 und abweichend von § 1 Absatz 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, im übrigen aber nach Maß- gabe ihrer Bestimmungen für die Dauer von drei Moftaten, und zwar von . . . 19 . . mittags 12 Uhr bis . .. 19 .. mittags 12 Uhr auch auf den Explosionsund Brandschaden, welcher durch Bombenwürfe und Beschießung von Fliegern oder Luftfahrzeugen an den laut Versicherungsschein N .. . mit M ... versicherten Sachen entsteht. Die Zuschlagprämie beträgt für die vorgenannte Versicherungsdauer M . ..." Dr. Bruckmayer, Präsident. Straßensper ran g. zur Abzweigung der Ketschenbacherstraße in der Stadt Neustadt vom 13. d, M. ab bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Verkehr kann über Thann oder über Haarbrücken (Wellmersdorfer Straße) geleitet ...