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... für 2 Personen. Ich habe mir noch 2 Sitze 'für .leichte Personen hinten anbringen lassen und fahre daher öfter viersitzig, ich habe den Wagen auch mit 4 Personen prüfen lassen und ist mir derselbe auch vorschriftsmäßig abgenommen worden. Jetzt nachträglich verbietet mir die Polizei, -mit dem fraglichen Wagen 4 Personen zu fahren. Ist letztere dazu berchtigt? Was soll ich in dieser Sache tun? E. C. ANTWORT 885 A. Maßgebend ist § 26 der Verordnung, wonach die Polizeibehörde jederzeit eine Untersuchung darüber anstellen kann, ob ein Kraftfahrzeug den gesetzlich vorgesehenen Anforderungen entspricht. Ergibt sich auf Grund dieser Untersuchung, daß sich ein vorher schon abgenommenes Fahrzeug in einer .Verfassung befindet, die berechtigte Bedenken zuläßt, so kann die Polizeibehörde die weitere Zulassung im öffentlichen Verkehr unter gewissen. Voraussetzungen verbieten. Es scheint, daß in Ihrem Falle Bedenken wach wurden, ob der Piccolo- Wagen kräftig, genug für 4 Personen ist und ob die 2 Sitze für leichte Personen auch sicher genug angebracht sind und Gewähr dafür bieten, daß Ihre Mitinsassen nicht gefährdet werden. Das Verbot der Polizeibehörde kann unter Umständen berechtigt sein, suchen Sie in Erfahrung zu bringen, warum Ihnen jetzt untersagt wurde, 'mit 4 Personen zu fahren jjnd geben Sie mir die Nachricht, die Sje von der Polizei ...