Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Gau VI, Hannover-Niedersachsen. Niedersächsischer Automobil - Club Hannover e. V. i(A. D. A. C.). Gesellschaftsfahrt Hannover-Köln a. Rhein am 11. Juli 1913. Satzung. § 1. Zulassung und Teilnahme. Zur Teilnahme ist jedes Mitglied des A. D. A. C., Gau VI, Hannover- Niedersachsen. berechtigt. Lenkerund Fahrzeugwechsel sowie Benutzung jeglichen Transportmittels ist bej Preisverlust verboten. Alle ordentlichen Sitze der Fahrzeuge müssen wahrend der ganzen Fahrt von Personen im Alter von mindestens 18 Jahren besetzt sein. Fahrer und Fahrzeuge in Tourenausrüstung müssen den behördlichen sowie den A. D. A. C.-Vorschriften entsprechen. Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Steuerkarte und A. D. A. C.-Mitgliedskarte sind am Start oder Ziel vorzuzeigen. § 2. Start, Strecke, Ziel. Der Start befindet sich in Hannover-Linden an der Landwehrschänke, Göttinger Chaussee, woselbst die einzelnen Fahrzeuge in 2 Minuten Abständen — Wagen zuerst — am Freitag, den 11. Juli 1913. ab 3lA Uhr morgens abgelassen werden. Für jedes Fahrzeug ist die Startzeit aus der betreffenden Streckenkarte ersichtlich. Die Zielkontrolle wird geschlossen 2 Stunden nach der laut Streckenkarten möglichen spätesten Zielzeit. Die Strecke führt über Elze, Alfeld, Grünenplan, Eschershausen. Holzminden, Paderborn, Erwitte, Meschede, Olpe, Engelskirchen, Köln gleich 375 km in sechs ...