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... Garnisonsort ge- ; wechselt haben (§ 9 B. Q. 13.). In einer blossen „Abkommandie- - rung" liegt kein , Wohnsitzwechsel, wohl aber in einer Versetzung in eine andere Garnison, selbst wenn diese nur auf kurze Zeit erfolgt sein mag. Bei Wohnsitzwechsel erhalten :Sie dann auch eine neue Nummer; denn. Elsass-Lothringen hat schon ein anderes Hauptkennzeichen als Prcusscn. Ihre Steucrpflicht ist dann künftig an Ihrem neuen Wohnsitz zu erfüllen. — 2. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht gewechselt haben, etwa nur vorübergehend zu Studienzweckcn in Strassburg weilen, so wird es genügen, vorausgesetzt, dass dies überhaupt erforderlich ist, wenn Sie der die Listen führenden Stelle mitteilen, dass Sic Ihren Aufenthalt gewechselt haben*. Eine förmliche Abmeldung, bezw. Anmeldung mit Nummernwcchsel ist nicht erforderlich. Sollten Ihnen von der Steuerbehörde — wider Erwarten — Schwierigkeiten bereitet werden, so stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat ••'.zur Seite. Dr. Oberländer, Rechtsanwalt. v FRAGE 855. Haftpflicht. Eine für Besitzer von Gespannen wichtige Entscheidung fällte dieser Tage das Reichsgericht. Danach ist derjenige, der auf seinem Gespann einen dritten aus Ge- fälligkcit mitnimmt, nicht für dessen Sicherheit haftbar. Das Reichsgericht stellte sich auf den Standpunkt, dass durch das Mitfahren aus Gefälligkeit und ohne Vergütung eine ...