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... stellt ausdrücklich fest, daß Kraftfahr zeuge und Schienenfahrzeuge hinsichtlich der Vorfahrt gleichstehen. Trotz dem besteht für den Kraftfahrer gegenüber der Straßenbahn eine erhöhte Sorg faltspflicht. die nicht zuletzt auch in dessen eigenem Interesse liegen dürfte. Abweichend von andern Verkehrsteilnehmern ist die Straßenbahn normalerweise auf der rechten Seite zu überholen. Nur wenn der Raum zwischen Schienen fahrzeug und Fahrbahnrand dies nicht zuläßt, darf links überholt werden. In diesem Fall ist cs übrigens auch gestattet, auf der linken Seite auszuwei chen. In Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge rechts oder links überholt werden. Besondere Sorgfalt ist dem Kraftfahrer an Straßenbahn h altestellen anzuempfehlcn. Einund aussteigende Fahrgäste dürfen nicht gefährdet werden, wes halb er hier nur in mäßiger Geschwindigkeit vorbeifahren darf pnd nötigenfalls nnhalten muß. Die Fahrgäste der Straßenbahn haben «an den Haltestellen ein Vorrecht gegenüber dem Fährverkehr. Von der fahrenden Straßenbahn aufund abspringende Fahrgäste allerdings handeln verkehrswidrig und schuldhaft, wes halb in die diesem Falle nach, einem Unfall der Kraftfahrer nicht haftbar ist. Zur Sicherung der Fahrgäste und Erleichterung des Verkehrs dienen Straßenbahninseln. Aber auch deren Vorhandensein darf den Kraftfahrer nicht veranlassen, ohne Rücksicht auf die ...