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... seine Reifen wechseln. Nach der 13. Runde legte er wieder bei der Boxe an, um ein Hinterrad auszuwechseln. Vor den Augen der Kommissäre bestieg Campari wieder den Wagen, und Hess dann von zwei Mechanikern und einer dritten, bei seiner Boxe stehenden Person seinen Wagen einige Meter stossen, um den Motor in Gang zu brinigen. Der Italiener verstiess sich damit gegen den Art. 187 des Grand Prix-Reglementes, der bestimmt, dass der Fahrer seine Maschine nur allein wieder in Fahrt bringen darf. Ueber den Verstoss war man sich im Klaren, nur trennen sich jetzt nach dem Rennen die Geister in der Frage der Folgen. Wie in der letzten Nummer schon erwähnt, wurde Campari von den Sportkommissären zu einer Strafe von 1000 franz. Franken verknurrt, also einer gelinden Busse. Die französische Sportpresse ist mit dieser Mass- /fjhme der Kommissäre nicht zufrieden und -assert ernste Bedenken über die Folgen, die diese Strafpraxis haben könnte. Sie weist auf die Möglichkeit hin, dass Campari ohne Hilfe der drei Personen unter Umständen ein paar Minuten verloren hätte und dadurch der Sieg an den Franzosen Etancelin gefallen wäre. Die französischen Sportjournalisten, allen voran der herzhaft raisonnierende Faroux, vertreten entschieden den Standpunkt, dass Campari vom Rennen hätte ausgeschlossen werden müssen. Es wird auf verschiedene Beispiele in frühern ...