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... Betrieb) beim Bund bezüglich der Nationalstrassen bedingt eine Verschiebung des Personals ausden Kantonen zum Bund. Ein guter Teil des heute nochbei den Kantonen tätigen Mitarbeiterstabs könne beim Bund eine Weiterbeschäftigung finden,heisst es in der Botschaft. Ein Teil des notwendigen Personalabbauskönne über die natürliche Fluktuation (eine ganze Reihe «Strassenbauer» gehe demnächst in Pension) abgefedert werden. Es muss aber mit Entlassungen gerechnet werden, denn «der Bund ist bereit, an Lösungen bei Härtefällen in den Kantonen beizutragen». Im Weiteren sei der Bundbereit, an einen allfälligen Sozialplan einen Beitrag zu leisten. Damit wird erstmals auch offiziell eingestanden, dass die Übertragung der Kompetenzen von denKantonen an den Bund bei den Nationalstrassen nicht ohne Arbeitsplatzabbau möglich ist (vgl. AR 34/03). Ein Teil des Personalproblemssei lösbar, wenn die Kantone genügend Vorlaufzeit erhalten. Deshalb sei eine rechtzeitige Information durch den Bund fürdas betroffene Personal und für die Kantone unabdingbar. Die neue Aufgabenverteilungim Nationalstrassenbau dürfte deshalb bei den Kantonen nicht eitel Freude, sondern tiefe Besorgnis aüslösen. Das Bundeshaus ist immer für Überraschungen gut. Ein Blickauf das Vorhaben, die S-Bahn aus Strassengeldern zu finanzieren, bestätigt diese Aussage (vgl. AR30/05). Wie erinnerlich, gab das ...