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... hen kann, ist es für ihn gerecht. Aber es ist ein hartes Urteil, stu Auch wenn Kinder in Begleitungvon Erwachsenen am Strassenrand stehen, müssen sich Autofahrer vergewissern, dass die Kinder tatsächlich unter Obhut sind und von der Begleitperson an der Hand festgehalten werden. X fuhr im September 1997 ineinem Innerschweizer Kanton auf einer wenig befahrenen Strasseinnerorts ein fünfjähriges Kind tödlich an, das mit seiner knapp achtzehnjährigen Begleiterin aufder linken Strassenseite ging. Beide Fussgänger beabsichtigten, die Strasse zu überqueren, weil sie aufder andern Strassenseite in eine andere Strasse einbiegen wolltenund weil auf der linken Strassenseite kein Trottoir vorhanden war. Unvermittelt sprang das Kind, das sich an einer von der Begleiterin mitgeführten Tasche festgehalten hatte, auf die Strasse. In diesem Moment näherte sich X mit einem Tempo von 30 bis40 km/h. Obwohl X Bremsbereitschaft erstellt hatte, als er die beiden Fussgänger wahrnahm,konnte er einen Zusammenstoss nicht mehr verhindern. Das Kind wurde durch den Aufprall tödlich verletzt. Da X von der Anklage der fahrlässigen Tötung ffeigesprochen wurde, zog die Staatsanwaltschaft das Urteil an das Bundesgericht weiter mit dem Antrag,das Urteil aufzuheben und die Sache zur Schuldigsprechung von Xan die Vorinstanz zurückzuweisen. Pflichtwidrige Berufungauf Vertrauensgrundsatz Nach ...