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... Der Auftraggeber hat Anspruch auf Preisnachlass,wenn der Sinn des Inserates durch Druckfehler entstellt oder dessen Werbewirkung durch wesentliche Mängel in der technischenWiedergabe beeinträchtigt worden ist. Ein Recht auf unentgeltliche Wiederholung besteht nur dann, wenn durch ein Verschulden desVerlages die Anzeige ihren Zweck nicht erfüllen kann. Die Leistung von Schadenersatz für nicht oder unrichtig erschienene Inserate bzw.eine weitgehende Haftung bleiben ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Qualität des Druckes inFällen, wo ungeeignete Druckunterlagen geliefert werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, deren Aufmachung gegen denAnstand oder die guten Sitten verstossen oder mit der redaktionellen Haftung der «AR/RA» in Widerspruch stehen, zurückzuweisen. Fürden Inhalt aller Anzeigen ist der Auftraggeber verantwortlich. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlichbestätigt werden. Terminund Plazierungsvorschriften werden soweit möglich befolgt, jedoch kann keine Gewähr übernommen werden.rDer Verlag muss sich ferner das Recht auf Verschiebung vorbehalten. uegendarstellungsrechtEntsprechend dem Artikel 28g ff des Zivilgesetzbuches haben alle Personen, die sich durch Tatsachenbehauptungen in ihrerPersönlichkeit verletzt fühlen, das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen. Der Entscheid ...