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... bis heuteohne Erfolg, weil der Kanton Zürich zur Gruppe der finanzstarken Kantone zählt und damit an den Bundesfinanzausgleich beizutragen hat. Im Gegenteil: Die Massnahmen zu Sanierung des Bundeshaushaltessehen bei werkgebundenen Beiträgen aus den Treibstoffzöllenweitere Kürzungen vor. Bereits auf Anfang 1994 waren die Bundesbeiträge an den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen von 70 auf 42 % reduziert worden, und per 1. Januar 1995 sind die Beiträge für die polizeiliche Verkehrsüberwachung sogar ganz aufgehoben worden. Zudem werden die Beiträge an den baulichen Unterhalt der Nationalstrassen auf Anfang 1996 von 80 auf 42 %gekürzt. Gegen diese Kürzungen hat sich der Kanton Zürichbeim Bund erfolglos zur Wehr gesetzt. Die nicht werkgebundenenTreibstoffzollanteile werden primär für den Unterhalt der Nationalstrassen, und, soweit sienoch ausreichen, für den Unterhalt kantonaler Autobahnen und Autostrassen benötigt. Er-- gäben sich aus erhöhten Treibstoffzöllen Mehrerträge für denKanton Zürich, würden diese in den schwer verschuldeten kantonalen Strassenfonds fliessen und müssten primär für den nö-tigsten Unterhalt der Staatsstrassen eingesetzt werden. Apropos: Rekordraser im Kanton Zug Für Natur und Umwelt Der beim Tlmnelbau ausgebrochene Kalksandstein wird anstelle von Kies dem Beton beigemischt und nicht in eine Deponie geführt. ...