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... 400.021 LLJ y Bombenalarm c/) vor dem Urlaub Wann Sie eine Pauschalreise wegen »höherer Gewalt« kündigen können Attentate in der Türkei. Überfälle auf Touristen in Ägypten. Das kann einem die Urlaubsstimmung gehörig versalzen. Aber was tun, wenn die Reise fest gebucht ist? Sicher, im Kleingedruckten eines Reisevertrages steht, daß die Reise wegen »höherer Gewalt« gekündigt werden kann. Aber was bedeutet das konkret? Der Gesetzgeber spricht von einer »bei Vertragsabschluß nichtvoraussehbaren« höheren Gewalt, die eine Reise »erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt«. Dazu gerechnet werden zum Beispiel Krieg, innere Unruhen, Epidemien oder Naturkatastrophen. Der Bundesgerichtshof steckt den Rahmen noch enger: Er spricht von höherer Gewalt bei einem »durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt« nicht abwendbaren Ereignis. (Az: VII ZR172/86 v. 12. 3. 87)* Was das in der Praxis heißt, zeigen einige Urteile: Den Angriff auf einen Omnibus mit deutschen Touristen in Ägypten wertete ein Gericht in Ludwigsburg nicht als Kündigungsgrund für andere, weil »solche Einzelakte der Gewalt zum allgemeinen Lebensrisiko gehören«. Auch die Bombenanschlä- ge in derTürkei galten mehreren Gerichten nicht als hö- here Gewalt, weil sie sich nicht als »flächendeckende, bürgerkriegsähnliche Unru- *Aus: ...