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... machen nicht immer mit. Wenn der Testkäufer nur um Rabatte feilscht, um den Händler reinzulegen, handelt er sittenwidrig, urteilten die Richter des Landgerichts Darmstadt. Und der »überführte« Händler kann dann nicht wegen Rabattverstoßes belangt werden. Für wenig glaubwürdig hielt das Oberlandesgericht Frankfurt die eidesstattliche Erklärung eines Testkäufers, der in eine vorformulierte Erklä- rung handschriftlich nur noch seinen Namen, den des Händlers, das Modell, Verkaufspreis und Höhe des Rabatts einge- Nachhilfeunterricht für Händler und Kunden: Mehr als drei Prozent Barzahlungsrabatt darf's nicht geben. Sonst ist der Händler dran: 10000 Mark kann ein Verstoß kosten. 38 ADAC motorweit 4/83 mit Stereoanlage, Alufelgen, Sonderlackierung und getönten Scheiben nicht viel teurer als das Grundmodell. Darf der Händler das? Vereinfacht gesagt: Er darf alles an Ausstattung und Zusatzleistung bieten. Aber er muß es tun, bevor er seinen Preis nennt. Und für die gleiche Leistung muß er jedenfalls eine Zeitlang von jedem Kunden denselben Preis verlangen. Der Händler darf also nicht das Auto für beispielsweise 20 000 Mark anbieten und danach dem Käufer noch um- I sonst z. B. eine Stereoanlage % oder eine Sonderlackierung 1 versprechen, um ihn zum Kauf | zu überreden. Das wäre schon £ ein Verstoß gegen die ...