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... Auf Schritt und Tritt begegnen mir Schilder, die gewissen Personenkreisen den Vorzug vor mir und meinesgleichen geben: Durchfahrt nur für Anlieger — Zugang nur für Heimbewohner — Parkverbot, ausgenommen Fahrzeuge des Ministeriums — Einfahrt nur für Straßenbahn — Waschraum für Damen — und dergleichen. Vielleicht bin ich besonders sensibel, aber als Demokrat fühle ich mich dadurch verärgert. M. E. verstoßen solche Einschränkungen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich habe schon mehrere Gerichte aufgefordert, sich damit zu befassen, aber noch steht ein endgültiges Urteü aus. Wie denken Sie darüber? Genau wie Sie. Solche Unterschiede dürften, wenn man es ernst meint mit der Demokratie, nicht gemacht werden. Um nur ein Beispiel herauszugreifen: Für Damen. Was soll das? Da redet man von Gleichberechtigung und Gleichheit, und die Praxis sieht dann so aus. Wir Männer wollen uns genauso waschen, auch am Hals. Gehen Sie künftig unerschrocken rein. Aber geben Sie sich nicht mit faulen Kompromissen — wie Zusatzschildern: »und für kph« — zufrieden. Ihr Ärger soll dem ganzen Volk zugutekommen. Klaus K. aus B.: Neulich fuhr ich nachts mit meinem VW, Bj. 67, an einen Baum, wobei der hintere rechte Kotflügel beschädigt wurde. Ich dachte mir nichts Böses dabei, bin nun aber doch etwas beunruhigt, seit ich wenige Tage später, kaum daß der Kotflügel wieder gerichtet ...