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AR-Zeitung Nr. 26 / 1953 vom 10.Jun.1953 - Seite 1
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Textauszug von dieser Seite (Leseprobe):
Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.... und Bundesbehörden sind, welche sich um die Entscheidung bemühen. Wie anlässlich der Generalversammlung der Dachorganisation der Strassenverkehrsinteressenten, der «Fö- deration routiere suisse», zu vernehmen war, zeichnet sich insofern ein kleines Gewitterwölklein am Autohimmel ab, als ein Teil der Sektionen des Touring Club der Schweiz klar und deutlich gegen die Weiterführung des Beimischungszwangs Stellung genommen hat, während innerhalb des Direktoriums der F. R. S. eine gewisse Tendenz dazu besteht, aus Gründen kriegswirtschaftlicher Natur zugunsten eines solchen zu plädieren. Dass zwischen der Leitung der F. R. S. und der vorgesehenen zukünftigen Sektion für Kraft und Wärme — vielleicht würde sie sich anders nennen — eines zukünftigen K. I. A. A. in Sachen Strassenverkehr weitgehend Personalunion besteht, ist eine zweckmässige Lö- sung und wird, das darf man diesem Organ wohl zugute halten, die Stellungnahme nicht beeinflussen. So ist es angesichts dieser Konstellation sehr weise, dass die Leitung der F. R. S. den Willen der Automobilisten und übrigen motorisierten Strassenbenützer erforschen will, bevor sie ihn gegenüber den Behörden vertritt. Auf gut schweizerische Weise macht man dies so, dass man dem «Souverän», in diesem Falle also dem Verbandsmitglied, die Ueberlegungen pro und contra leidenschaftslos bekanntgibt und dann hört, was er zu sagen ...















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